Ziegel, Fliesen, Beton, Klinker, Steine, Keramik, Mörtel, Backsteine und andere ausschließlich mineralische Materialien. Gips bzw. Porenbeton und Kalksandstein gehören nicht zum Bauschutt sondern zu den Leichtbaustoffen, müssen getrennt entsorgt werden und können nicht mit anderen mineralischen Materialien vermischt werden.
Bretter, Kisten, Paletten, Spanplatten, Naturholz-Möbel mit max. Kantenlänge von 2,50m. Hölzerne Außenzäune, Außentüren und Außenfenster sind mit Holzschutzmittel imprägniert und müssen als schadstoffbelastetes AIV Holz entsorgt werden. Frisches Holz (z.B. Baumstumpen) gehört nicht zum Altholz und ist unter Gartenabfall / Baumstumpen und Wurzeln zu finden.