Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die
Clearago GmbH
Ackerstr. 3, 10115 Berlin
Geschäftsführer: Ritesh Mandavia, Dennis Sawin
AG Charlottenburg: HRB 180076B
(„Clearago“ im Folgenden) betreibt eine überregionale Online-Plattform für Entsorgungsleistungen. Die
von Clearago angebotenen Leistungen sind nur in ausgewählten Regionen verfügbar.
Die Aufträge werden von Subunternehmen („Partner“ im Folgenden) lokal ausgeführt.
2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ im Folgenden) sind Bestandteil aller Verträge, die Clearago mit Kunden schließt. Sie gelten auch für alle folgenden Verträge mit demselben Kunden, ohne dass die Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
3. Für die Übernahme aller Aufträge, Bestellungen, Leistungen und Lieferungen, auch solche aufgrund künftiger Geschäftsabschlüsse, sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Clearago in Kenntnis der AGB des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind (z. B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
4. Aufträgen, Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
5. Die Vertragsbeziehung zwischen Clearago und dem Kunden unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d. h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
6. Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde haftet Clearago gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte auf der Online-Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Mit Auswählen eines Behälters und Absenden der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist verpflichtet eine korrekte Liefer- und Rechnungsanschrift anzugeben und seine Eingabe zu prüfen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Durch Versand einer Bestellbestätigung per E-Mail nimmt Clearago die Bestellung an.
2. Nimmt Clearago ein Angebot eines Kunden nicht an, für das bereits eine Bezahlung erfolgt ist, erstattet Clearago dem Kunden den gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
3. Die Bestellung ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts, unwiderruflich.
§ 3 Registrierung als Kunde
1. Die Bestellung von Leistungen über die Online-Plattform www.clearago.de ist mit der Erstellung eines Benutzerkontos möglich. Eine Bestellung ist auch als sog. Gast ohne Benutzerkonto möglich.
2. Der Kunde verpflichtet sich sein Benutzerkonto vor Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder ein neues Passwort anfordern. Bei einem Missbrauch der Zugangsdaten ist der Kunde verantwortlich. Der Verdacht des Missbrauchs ist Clearago unverzüglich mitzuteilen.
3. Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von Clearago oder bei Angabe falscher Daten behält sich Clearago das Recht vor, ein Benutzerkonto unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.
§ 4 Leistungen von Clearago
1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der auf der Online-Plattform jeweils hinterlegten
Produktbeschreibung. Soweit Clearago Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin
An- und Abfuhr, bis zu 14 Kalendertage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der
vereinbarten Stoffe im Umfang einer maximalen Beladung enthalten (siehe § 6).
Nach der mietfreien Bereitstellung des Behälters wird die Stellmiete pro angebrochene Woche berechnet. Die
Kosten können sich durch die gewählten Behälter sowie regional unterscheiden und werden im Bestellprozess
angezeigt.
Sonderleistungen, die nicht von der Bestellung erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder durch
den Kunden veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden. Insbesondere, aber nicht
ausschließlich, eine Fehl- oder Mehrbefüllung, die von Clearago bzw. dem Partner festgestellt und dem
Kunden mitgeteilt wird, führt zu einer entsprechenden Nachberechnung.
2. Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Kunden, namentlich die eventuell bestehenden Überlassungs- und Andienungspflichten bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Sämtliche öffentliche Gebühren aus länderspezifischen bzw. kommunalen Andienungspflichten des Kunden bleiben ebenfalls unberührt.
3. Die bestellten Produkte / Behälter / Leistungen werden entsprechend der Rechnung sowie der Angaben auf der Online-Plattform angeliefert bzw. erbracht. Wenn das bestellte Behältervolumen kurzfristig nicht verfügbar ist, kann ein größerer Behälter geliefert werden. Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist Clearago bzw. dessen Partner zu Teilleistungen berechtigt.
4. Es können ausschließlich Behälter abgeholt werden, die auf Grundlage einer Bestellung bei Clearago gestellt wurden.
5. Clearago ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die entsprechenden Dienstleistungen einschließlich der Beförderung ganz oder teilweise auf einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer zu übertragen.
6. Leistungsfristen und -termine, insbesondere Aufstell- und Abholtermine, sind stets unverbindlich.
§ 5 Gewährleistung
Es gelten für die erbrachten Dienstleistungen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Die Übernahme der Abfallstoffe setzt die wirksame Annahmeerklärung des Auftragnehmers voraus. Clearago erwirbt an den Abfällen kein Eigentum; der Kunde ermächtigt sie jedoch unwiderruflich, die Abfälle auf eigene Rechnung an einen Dritten zu veräußern und das Eigentum an den Abfällen an einen Dritten zu übertragen.
2. Der Kunde hat alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung einzuhalten. Er stellt sicher, dass während der üblichen Geschäftszeiten (werktags von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr) ein freier Zugang zu den zur Erfassung der Abfallstoffe eingesetzten Behältern besteht und ein ordnungsgemäßer Abtransport möglich ist.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Behälter bereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass bei der Lieferung und Abholung Stellplätze frei zugänglich sind, sodass Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege und des Stellplatzes, bei der Abholung nicht zu befürchten sind.
4. Eine eigenmächtige Umstellung des Behälters vom Aufstellplatz durch den Kunden ist untersagt.
5. In dem Fall, dass der oder die Behälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden soll ist der Kunde verpflichtet die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und sämtliche erforderlichen Genehmigungen einzuholen, es sei denn im Rahmen der Bestellung hat Clearago die Einholung der insoweit erforderlichen Genehmigungen übernommen. Dann ist der Kunde verpflichtet Clearago bzw. den Partner im erforderlichen Umfang zu unterstützen, insb. ggf. erforderliche Vollmachten zu erteilen.
6. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass:
- a) Das Höchstgewicht oder Füllvolumen des Behälters durch die Befüllung nicht überschritten wird, die Befüllung nicht über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagert;
- b) Behälter während der Standzeit nicht abhandenkommen, durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonstwie verändert werden, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
- c) bei der Lieferung und Abholung der Kunde oder ein bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von Fahraufträgen, Begleitscheinen, Wiegenoten, etc., die für den ordnungsgemäßen Transport oder die Übernahme bei Abholung erforderlich oder angemessen sind, verfügbar ist;
- d) es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei Lieferung und Abholung der Behälter nicht zu Schädigungen der Behälter, des Lkw und/oder des Stellplatzes kommt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, Menge, Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in der Bestellung
richtig und vollständig anzugeben. Einzelheiten sind unter www.clearago.de zu den einzelnen
Abfallfraktionen erläutert.
Der Kunde haftet dabei für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung
mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter. Clearago bzw. der Partner kann die bereitgestellten Abfallstoffe
daraufhin überprüfen, ob sie den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen und Mengen entsprechen. Die
Prüfung ist auf äußerlich erkennbare Mängel bzw. Abweichungen beschränkt. Die Verdichtung von Abfällen
mittels technischer Presssysteme ist ausgeschlossen.
Sollten Abfallstoffe nicht mit dem Inhalt der Bestellung übereinstimmen, ist Clearago berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
8. Clearago bzw. der Partner ist berechtigt, die Annahme von Abfallstoffen, deren Beschaffenheit vom
Inhalt der Bestellung abweicht, zu verweigern und entweder an den Kunden zurückzuführen oder einer
ordnungsgemäßen Verwertung / Beseitigung zuzuführen. Etwaige dadurch verursachte Mehrkosten zzgl.
einer Bearbeitungspauschale sind vom Kunden zu tragen. Dies kann auch Lagerkosten umfassen, die bei
notwendiger Verwahrung der Stoffe, die bis zur abgeschlossenen Entsorgung im Eigentum des Kunden
verbleiben, anfallen.
Die durch Clearago übernommenen Leistungspflichten entbinden den Kunden nicht von seiner rechtlichen
Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe.
9. Entstehen Clearago wegen fehlerhafter Angaben oder falscher Befüllung Schäden oder wird Clearago durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Kunde Clearago vollen Ersatz zu leisten. Clearago stellt dem Kunden bei Verletzung seiner vertraglichen Pflicht aus Ziffer 6, den bestellten Behälter vereinbarungsgemäß zu befüllen, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 4.000,00 Euro in Rechnung. Der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Kunden vorbehalten. Der pauschalierte Schadenersatz wird auf den tatsächlichen entstandenen Schaden im Einzelfall angerechnet.
10. Sofern nicht durch Clearago verschuldet, gehen vergebliche An- und Abfahrten oder Wartezeiten ab
15 Minuten zu Lasten des Kunden. Im Falle einer solchen Leerfahrt bzw. Wartezeit des Partners ist Clearago
berechtigt, eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 150,00 Euro (brutto) je Anfahrt zu erheben. Dies gilt
auch, falls eine Leerfahrt bei einer Bestellung entstanden ist, die weniger als zwei Werktage vor dem
vereinbarten Liefertermin kostenfrei storniert wurde und Clearago versucht hat diese zu vermeiden.
Der Kunde hat eine Leerfahrt bzw. Wartezeit zu vertreten falls der Behälter durch sein Verschulden nicht
sofort aufgestellt, abgeholt, oder transportiert werden kann.
Der Behälter kann nicht aufgestellt werden wenn, z. B.:
- a) eine Stellgenehmigung fehlt,
- b) ausreichender Platz zur Stellung des Behälters nicht vorhanden ist,
- c) der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht geeignet ist,
- d) oder Durchfahrten oder Untergrund ein Befahren nicht zulassen.
Der Behälter kann nicht abgeholt werden wenn, z. B.:
- a) er blockiert ist (parkende Fahrzeuge, verschlossenes Tor o.ä. Hindernisse),
- b) er nach seiner Aufstellung durch den Kunden umgestellt wurde,
- c) er über das Höchstgewicht hinaus befüllt wurde,
- d) oder er über den Rand des oberen Behälterabschlusses hinaus befüllt wurde (Überfüllung).
11. Erfolgen der Transport und die Entsorgung zu Komplettpreisen, gelten folgende Werte (siehe unten stehende Tabelle, max. Beladung in Tonnen pro Kubikmeter Containervolumen) für die maximale Beladung des Containers in t (Tonne) pro m³ (Kubikmeter) Containervolumen. Bei einer Überschreitung der maximalen Beladung des Containers in t (Tonne) je m³ (Kubikmeter) Containervolumen, ist Clearago berechtigt, die Differenz der maximalen Beladung zur tatsächlich entsorgten Tonnage gemäß unten stehender Tabelle (Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen. Dies gilt analog auch für § 4 Abs. 3, d. h. eine etwaige Differenz zwischen maximaler Beladung der ursprünglich bestellten Behältergröße und tatsächlich entsorgter Tonnage kann nachträglich abgerechnet werden.
AVV | Abfallart | Max. Beladung in Tonnen / Kubikmeter | Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in Euro / Tonne |
---|---|---|---|
17 09 04 | Baumischabfall (bis 15% Schutt / Erde) | 0,35 t/m3 | 349,00 €/t inkl. MwSt. |
17 09 04 | Baumischabfall (über 15% Schutt / Erde) | 0,80 t/m3 | 349,00 €/t inkl. MwSt. |
17 01 07 | Bauschutt ohne Fremdanteile | 1,25 t/m3 | 60,00 €/t inkl. MwSt. |
17 01 07 | Bauschutt mit Fremdanteilen (<5%) | 1,25 t/m3 | 115,00 €/t inkl. MwSt. |
17 01 01 | Beton ohne Stahl (Kantenlänge < 60 cm) | 1,25 t/m3 | 60,00 €/t inkl. MwSt. |
17 01 01 | Beton mit Stahl (Kantenlänge < 60 cm) | 1,25 t/m3 | 55,00 €/t inkl. MwSt. |
17 08 02 | Ytong, Poren- & Gasbeton | 0,80 t/m3 | 180,00 €/t inkl. MwSt. |
17 08 02 | Rigips & gipshaltige Baustoffe | 0,42 t/m3 | 180,00 €/t inkl. MwSt. |
20 03 07 | Sperrmüll | 0,22 t/m3 | 299,00 €/t inkl. MwSt. |
20 03 01 | Siedlungsabfall | 0,22 t/m3 | 299,00 €/t inkl. MwSt. |
17 05 04 | Erdaushub ohne Fremdanteile | 1,60 t/m3 | 50,00 €/t inkl. MwSt. |
17 05 04 | Erdaushub mit Fremdanteilen (<5%) | 1,70 t/m3 | 75,00 €/t inkl. MwSt. |
17 02 01 | Holzabfälle AⅠ–AⅢ (unbehandelt & behandelt) | 0,25 t/m3 | 180,00 €/t inkl. MwSt. |
17 02 04* | Holzabfälle AⅣ (schadstoffbelastet) | 0,25 t/m3 | 220,00 €/t inkl. MwSt. |
20 02 01 | Gartenabfälle & Grünschnitt (∅ < 15 cm) | 0,20 t/m3 | 140,00 €/t inkl. MwSt. |
20 02 01 | Baumstumpen & Wurzeln | 0,36 t/m3 | 140,00 €/t inkl. MwSt. |
17 03 02 | Dachpappe (teerfrei) | 0,50 t/m3 | 400,00 €/t inkl. MwSt. |
17 03 03* | Dachpappe (teerhaltig) | 0,50 t/m3 | 500,00 €/t inkl. MwSt. |
17 06 03* | KMF-Dämmung & Mineralwolle | 0,09 t/m3 | 1.000,00 €/t inkl. MwSt. |
17 06 04 | Styropor | 0,05 t/m3 | 1.500,00 €/t inkl. MwSt. |
17 06 05* | Asbesthaltige Baustoffe | 0,70 t/m3 | 500,00 €/t inkl. MwSt. |
15 01 06 | Gemischte Verpackungen | 0,15 t/m3 | 299,00 €/t inkl. MwSt. |
15 01 02 | PE-Folie | 0,15 t/m3 | 285,00 €/t inkl. MwSt. |
15 01 01 | Altpapier & Karton | 0,15 t/m3 | 40,00 €/t inkl. MwSt. |
17 02 02 | Flachglas / Bauglas | 1,10 t/m3 | 90,00 €/t inkl. MwSt. |
21 03 01 | Gemischte Gewerbeabfälle | 0,20 t/m3 | 299,00 €/t inkl. MwSt. |
12. Bei einer von der Bestellung abweichenden Abfallart ist Clearago berechtigt, die Differenzkosten zur tatsächlich entsorgten Abfallart gemäß den zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Preisen (tatsächlich entsorgte Abfallart, Postleitzahl der Lieferadresse und Behältervolumen gemäß Bestellvorgang im Onlineshop der Clearago) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen.
13. Sollte es zu einer Kombination von Überschreitung der maximalen Beladung und Abweichung der bestellten zur tatsächlich entsorgten Abfallart kommen, so gelten die vorgenannten Absätze 11 und 12 in Addition.
§ 7 Vergütung und Fälligkeit
1. Die Leistungen von Clearago sind mittels der jeweils auf der Online-Plattform angebotenen Zahlarten zu bezahlen. Clearago behält sich vor bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Die angebotenen Zahlarten können sich regional unterscheiden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Rechnungsreklamationen müssen sofort nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich an Clearago gesandt werden. Erfolgt dies nicht, oder nicht innerhalb der Frist, tritt der Kunde für die weiteren Kosten vollständig ein.
2. Die auf der Plattform genannten Preise sind freibleibend.
3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen generell ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten.
4. Im Falle des Kaufs auf Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos sofort. Clearago ist berechtigt sowohl einen Sicherheitseinbehalt als auch die Endabrechnung zu autorisieren und abzubuchen.
5. Zahlungen werden nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert. Clearago übernimmt Transaktionskosten von Zahlungen in keinem Fall für den Kunden.
6. Von Clearago in Rechnung gestellte Beträge sind ohne Abzug sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen (auch Samstage und Sonntage gelten als Kalendertage) zu zahlen. Bei Kauf auf Rechnung wird der Rechnungsbetrag am Tag der Behälterstellung zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
7. Der Abzug von Skonto ist nur aufgrund ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Clearago anerkannt sind.
8. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt pro Auftrag eine Storno-Gebühr i. H. v. 50,00 EUR netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Maßgeblich ist grundsätzlich die angegebene Rechnungsadresse, jedoch gilt dies auch falls die Kundendaten insgesamt ausschlaggebende Hinweise dafür geben, dass es sich um solch einen Kunden handelt.
9. Clearago bietet Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung”). Um dem Kunden dieses Angebot machen zu können, kooperiert Clearago mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH (https://www.billie.io/datenschutz/kar/) findet ergänzend zur Datenschutzerklärung von Clearago und diesen AGB Anwendung.
§ 8 Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweis der RatePAY GmbH
Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der RatePAY GmbH, Franklinstraße 28–29, 10587 Berlin (nachfolgend "RatePAY") zusammen. Kommt bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an RatePAY ab. Bei Nutzung der RatePAY-Zahlungsart Ratenzahlung, treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank der RatePAY GmbH ab. Wenn Sie eine der hier angebotenen RatePAY-Zahlungsarten wählen, willigen Sie im Rahmen Ihrer Bestellung in die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten und die der Bestellung, zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an die RatePAY GmbH ein. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzhinweis für RatePAY-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und immer dann Anwendung finden, wenn Sie sich für eine RatePAY-Zahlungsart entscheiden.
§ 9 Datenübermittlung an die SCHUFA
Clearago übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners* oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung +der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
§ 10 Haftung
1. Clearago haftet unbeschränkt für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch den Kunden selbst, einen seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen. Clearago haftet ausdrücklich nicht für Schäden die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden.
2. Clearago haftet unbeschränkt bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Clearago haftet unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit Clearago den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
4. Im Übrigen haftet Clearago im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal 5.000.000,00 Euro und bei sonstigen Vermögensschäden maximal 250.000,00 Euro beträgt.
5. Eine weitergehende Haftung von Clearago ist ausgeschlossen, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Clearago.
7. Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet Clearago ebenfalls nicht.
§ 11 Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlicher Vorschriften
1. Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von Clearago befinden, berechtigen Clearago bzw. den Kunden, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind sowohl der Kunde als auch Clearago berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt der Clearago dem Kunden baldmöglichst mit.
2. Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
3. Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung konkretisiert und hat die Änderung oder Konkretisierung wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist Clearago berechtigt, die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Online-Streitbeilegung, Sprache
1. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin sowohl Erfüllungsort als
auch ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder in
dessen Zusammenhang begründeten Rechte und Pflichten sowie etwa in Zukunft eintretenden Auseinandersetzungen
zwischen den Vertragsparteien.
Maßgeblich ist grundsätzlich die angegebene Rechnungsadresse, jedoch gilt dies auch falls die
Kundendaten insgesamt ausschlaggebende Hinweise dafür geben, dass es sich um solch einen Kunden handelt.
Clearago ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Dienstleistung gemäß dieser
AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen und besonderen Gerichtsstand des Kunden zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlicher Zuständigkeit, bleiben
unberührt.
2. Für alle aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Vertrags- und Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
3. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform) zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter http://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Clearago nicht verpflichtet und nicht bereit.
4. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
§ 13 Schriftform
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Als Schriftform vereinbaren die Parteien auch den Zugang per E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 14 Hinweis zu abfallrechtlichen Andienungspflichten / Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Kunden selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen; eine Beauftragung von Clearago entbindet ausdrücklich nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten.
2. Für die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist ausschließlich der Kunde, d. h. der gewerbliche Abfallerzeuger, verantwortlich. Dies schließt insbesondere die Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten ein.
§ 15 Änderungen dieser AGB
1. Kunden werden Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in elektronischer Form übermittelt. Es gilt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Sollten der Kunde innerhalb der genannten Frist keinen Widerspruch einlegen, gelten die Änderungen als anerkannt.
2. Clearago behält sich vor, weniger gewichtige Regelungen dieser Vertragsbedingungen stets und ohne Benennung jeweiliger Gründe abzuändern, sofern durch jene Abänderung keine Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt herbeigeführt wird. Zu den oben genannten gewichtigen Regelungen werden insbesondere jene Bestimmungen gezählt, welche die Art und den Umfang der im Vertrag vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages anbelangen. Der Kunde/Partner wird über Änderungen jeweiliger Bedingungen gemäß §15 Abs. 1 benachrichtigt. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten vom Kunden als angenommen, wenn dieser nicht der Geltung der Änderungen, innerhalb von vier Wochen nach Empfang, schriftlich widersprochen hat.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel, das mit diesen Geschäftsbedingungen verfolgt wird, am nächsten kommen. Die Regelungen gemäß Sätzen 1 und 2 gelten entsprechend, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen oder sich später in diesen AGB eine Lücke ergeben sollte.
Stand dieser AGB: 08.10.2024
Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht des Verbrauchers
Laut § 312g BGB steht Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Demnach kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) vor Leistungserbringung widerrufen. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss bzw. Empfang der Bestellbestätigung, Erfüllung der Informationspflichten von Clearago gem. Art. 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung der Pflichten von Clearago gem. §312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Clearago GmbH, Ackerstr. 3, 10115 Berlin, E-Mail-Adresse: info@clearago.com, Telefon: +49 30 959 982 590, Telefax: +49 30 959 982 598.
Gemäß § 356 Absatz 4 erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistungen erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
D. h. u. A. wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Können empfangene Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile bzw. die Aufstellung eines Behälters
während der Widerrufsfrist) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt
bzw. herausgegeben werden, muss Clearago GmbH insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen,
dass vertragliche Zahlungsverpflichtungen für Leistungen durch Clearago GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist,
denen der Kunde mit der Bestellung zustimmt, für den Zeitraum bis zum Widerruf in vollem Umfang gleichwohl
erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für angefallene Leerfahrten
gem. §6 Absatz 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
-- Ende der Widerrufsbelehrung --
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück.)
An Clearago GmbH, Ackerstr. 3, 10115 Berlin,
E-Mail: info@clearago.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Bestellt am / Leistung erhalten am: _____________________________________________________
Name des/der Auftraggeber(s): _________________________________________________________
Anschrift des/der Auftraggeber(s): _____________________________________________________
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Ort, Datum _____________________________
Unterschrift des Auftraggebers (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________